23. April 2024, 15:09 Uhr

VG Köln: Bundesgesundheitsministerium zur Herausgabe verpflichtet.

Hausfront des Verwaltungsgerichts Köln

Unterlagen zum Maskendeal bald öffentlich

In zwei Urteilen hat das Verwaltungsgericht Köln am 19.01.23 das Bundesgesundheitsministerium verpflichtet, Unterlagen zur skandalträchtigen Maskenbeschaffung des damaligen Gesundheitsminister Spahn herauszugeben. 

Spahn hatte im April 2020 eine Milliarde Schutzmasken für den schon damals hohen Preis von 4,50 € pro Stück beschaffen lassen. Die Sache beschäftigte dabei nicht nur sein Ministerium, auch die  Stellungnahmen einer Beratungsgesellschaft und einer Anwaltskanzlei müssen nun  herausgegeben werden. 

Die ausgerechnet vom Nachfolger Spahns, dem Lauterbach-Ministerium vorgebrachten Gründe – unter anderem, daß es sich um mehrere zehntausend Seiten handele – seien dabei nicht ausreichend, um eine Herausgabe zu versagen. Das VG Köln verneinte das mit dem Hinweis, daß das BMG groß genug sei, um so eine Aufgabe zu verwältigen.

Zuletzt lagen die Verkaufspreise für FFP2-Masken im Einzelhandel bei etwa 10 bis 20 Cent/St. 
Seit Wochen diskutiert man über die weitere Normalisierung und den Wegfall der Maskenpflicht im ÖPNV, dem Gesundheitswesen und den Krankenhäusern. Die meisten Länder lassen zu Anfang Februar die Maskenpflicht im ÖPNV fallen, so auch NRW. Im Fernverkehr musste Lauterbach die Maskenpflicht zum 2. Februar „aussetzen“.

Ebenfalls diese Woche wurde berichtet, daß die Länder mehr als 17 Millionen Masken wegen des Ablaufs eines „Haltbarkeitsdatums“ vernichten ließen, allein in NRW soll es sich um 5 Millionen fast nur aus Kunststoff hergestellten Masken handeln, die „energetisch verwertet“ – sprich verbrannt – werden. 

Die Urteile können noch vor dem Oberverwaltungsgericht Münster in einem Berufungsverfahren angefochten werden.

Urteile: VG Köln, 13 K 2382/21 und 13 K 3485/21
(mj)

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