28. März 2024, 19:21 Uhr

Aktuelles zur Pressefreiheit in Köln

Eine Replik auf die Pressepolitik der städtischen Behörden

Ich berichtete zum „Tag der Pressefreiheit“ schon über dieselbe in Köln und es ist seitdem nicht besser geworden.

Die Doppelzüngigkeit der Oberbürgermeisterin Reker und ihres Presseamtschefs Alexander Vogel kann man am besten anhand des folgenden Zitats aus dem „Mannheimer Morgen“ vom 24.04.2017 beschreiben:

Die Organisatoren der Protestaktion „Köln stellt sich quer“ auf dem Heumarkt und die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) haben der AfD vorgeworfen, die Pressefreiheit in Deutschland einzuschränken. Zu einer freien Gesellschaft passe es nicht, dass „unliebsame Medien ausgegrenzt und unterdrückt“ würden, sagte sie.

Das ist angesichts der Tatsachen ein moralischer Doppelstandard, denn die Pressearbeit in Köln wird massiv behindert, sie wird zur Verfügungsmasse von Frau Reker und derer, die sie im Amt halten.
In einem Satz wirft sie der AfD vor, die Pressefreiheit einzuschränken, weist aber hartnäckig über ihren FDP-nahen Pressesprecher Vogel alle Auskunftsrechte von about.koeln zurück. Vogel ist ein Verfechter des „Newsroom“-Konzeptes, den sebst DJV-Journalisten kritisch sehen und es in die Richtung der Propaganda rücken. Herr Vogel legt das ganze eher wie einen Kindergeburtstag aus, wie das Duzen und die mit zahlreichen „Emojis“ gespickten Tweets des „Social Media Teams“ zeigen. Die Zielgruppe schwärmt, andere finde es infantil. Und während die Kölner Abends „die Bettkarte stempeln mussten“, persiflierte Frau Reker über einen neuen Opernintendanten. Ihre Sorgen müsste man haben. Im „Newsroom“-Konzept ist also noch viel Luft nach oben. Schon die Berufung des nach Besoldungsgruppe A16 entlohnten Vogel war in Köln umstritten: Frau Reker verzichtete auf eine externe Ausschreibung, was den Unmut der SPD nach sich zog, aber natürlich ohne Folgen blieb. Über sogenannte Konkurrentenklagen ist mir nichts bekannt, aber man beantwortet ja auch meine Fragen nicht – und wenn, dann möglicherweise nicht wahrheitsgemäß – dazu aber eventuell im Artikel zu den verschwundenen Intensivbetten.

Mit Kanonen auf Spatzen

Polizeiliches Verbot einer Zeitung, 1933

Frau Reker muss schon arge Sorge treiben: man beauftragte in meiner Sache sogar das Rechtsamt der Stadt, das eine eher dünne Begründung zur Arbeitsverweigerung des Presseamtes lieferte –  weil einem die Sache über den Kopf wuchs? Man arbeitet mit dicken Bolzen – das muss wohl zu dem, was man zu verbergen hat, in einem begründbaren Verhältnis stehen, wenn man solche Angst vor mir und dem eher unbedeutenden about.koeln hat. Der Kölner Klüngel um Frau Reker verteidigt das Pressemonopol des DuMont-Verlages, der auch mit dem RND-Redaktionsnetzwerk Deutschland – auch mit der SPD verknüpft ist ? Die Ehrenbürgerschaft von Hedwig DuMont muss ja zu irgendwas gut sein 😉

Nun hat mir Boris Reitschuster geholfen, meinen Auskunftsanspruch gegen die Stadt Köln zu den Hintergründen der Intensivbettenaussage des Gesundheitsamtes durchzusetzen. Darüber werde ich an anderer Stelle berichten, aber es sieht so aus – und das Presseamt tut erstaunlich wenig, um sich eines solchen Eindrucks zu erwehren, als ob  die Stadt und der Krisenstab der Architektin Andrea Blome die politischen Entscheidungen von Frau Reker umgesetzt haben, ohne belastbare Zahlen zu haben – oder sogar wider besseren Wissens. Vielleicht ist das auch gar nicht mehr nötig in dieser Stadt. Niemand verlangt mehr Rechenschaft, jeder neu gepinselte Radweg ist für das Bussi-Business wichtiger als Grundrechte, Aussagen wie zum Ausbau des Geißbockheims vergessen, die wichtigste Eigenschaft ist wohl, sich selbst – und zwar nur sich selbst –  Geschwätz von gestern zu verzeihen. Politik wie Instagram, ohne Hand und Fuß, nur auf den eigenen Vorteil und das gute Bild in der Öffentlichkeit bedacht. Wer ein Buch mit dem Titel „Köln ist mein Beruf“ schreiben lässt, der sollte sich dem Thema auch mal beruflich annähern oder eben immer in der Amateurliga bleiben.

Das bei Twitter so benannte #DIVIgate – der Abbau von Intensivbetten während der angeblichen Krise – führte also in Köln möglicherweise zu Ausgangssperren, die ohnehin mit einer Studie aus zwei kanadischen Provinzen von Anfang an mäßig plausibel begründet waren.  Inzwischen liegen von der Maximilians-Ludwig-Universität München auch Studien darüber vor, daß die „Bundesnotbremse“ keine Änderung bewirkte – was cum granum salis auch für die Kölner Ausgangssperre gilt. Aber gibt es Nachfragen der Kölner Medien dazu ? Nein, jedenfalls keine für die Öffentlichkeit. Ein mäßig beachteter Artikel des KStA versuchte noch eine Reinwaschung von allen Sünden- geschenkt. Die Enthüllungen um den Bettenbetrug waren nicht mehr aufzuhalten-

Bemerkenswert an der Auskunft des Presseamtes ist, daß die Fragen „nur im Rahmen des Redaktionsauftrages von reitschuster.de zur dortigen Berichterstattung beantwortet werden„.
Boris Reitschuster mit seinen fast 19 Millionen Aufrufen pro Monat und seinem Sitz in der Bundespressekonferenz kann man nicht (mehr) einfach kaltstellen – aber bei about.koeln kann man es ja zumindest versuchen. Verfahrenskosten gehen ins Risiko des Steuerzahlers. Dabei liegt es auf der Hand: Es geht  nicht um die Fragen oder deren Relevanz für die Meinungsbildung der Öffentlichkeit, sondern daran, wem sie beantwortet werden müssen. Offenbar traute man sich das bei Boris Reitschuster nicht, was man dreist bei about.koeln behauptet: about,koeln diene nicht der Informations- und Meinungsbildungsfreiheit der Kölner. Darüber hat das Presseamt entschieden.
Jetzt hat sich eine Behörde eigentlich an geltendes Recht zu halten und nicht an die Vorgabe der politischen Oberbürgermeisterin, die dem einen das und dem anderen jenes erzählt, je nachdem, wie man der Frau Reker gewogen ist.

§ 9 Absatz 2 Rundfunkstaatsvertrag:

Allgemeine Anordnungen, die einer Behörde Auskünfte an Rundfunkveranstalter verbieten, sind unzulässig..

(Telemedien wie about.koeln werden nach §55, Abs. 1 den Rundfunkveranstaltern beim Auskunftsrecht gleichgestellt)

Über diesen Rundfunkstaatsvertrag setzt sich Frau Reker also hinweg, denn ganz offenbar besteht eine solche Anordnung – ob jetzt von der Juristin Reker oder ihrem Presseamtschef Vogel, das wäre dann eine Frage, die ein Gericht zu entscheiden hätte. Unfraglich ist, daß man aus historischen Erfahrungen der Nazizeit in Deutschland das Presserecht als Freiheitsrecht bewusst sehr frei bestimmt hat und entsprechend weit auslegt. Alles Erwägungen, die um die stets „keinen Millimeter nach rechts“ rückende Frau Reker nicht interessieren.  Ihr Presseamt Köln wendet wieder rechtsmissbräuchlich Methoden an, die längst vergessen schienen: Unterdrückung der Berichterstattung und Ausgrenzung unliebsamer Medien. Das geht sogar soweit, daß man meine Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz auch nicht beantwortet, auch wenn der Landesbeauftrage für Datenschutz dies anmahnt. Solche Anfragen sind Bürgerrechte – jeder kann sie stellen, dafür gibt es das „Informationsfreiheitsgesetz“. Ich wollte wissen, wem das Presseamt denn die Gnade des Auskunftsrechtes gewährt und Einsichtnahme in den Radaktionsverteiler des Presseamtes. Sowohl meine Anfrage, als auch der Vermittlungsversuch des Landesdatenschutzbeauftragen wurden einfach ignoriert, nicht mal die vorgeschriebene Eingangsbestätigung kam von der Stadt. Noch so ein Rechtsverstoß: es ist wohl eine persönliche Sache von Frau Reker, die arbeitet sich lieber an einem Journalisten ab als an nordafrikanischen Intensivtäter und wichtigen Dingen, wie einem neuen Opernintendanten oder einem Drogencafé mitten in der Stadt.

„Nur zur dortigen Berichterstattung“

Begeisterter „StadtAnzeiger“ verbreitet Nazi-Propaganda, 1936

Das Presseamt unter der Ägide des in eigener Weltanschauung so liberalen Herrn Vogel, der schon Büroleiter der wegen der Plagiatsaffäre „entdoktorten“ Silvana Koch-Mehrin von der FDP war, möchte also der Presse vorschreiben, wie sie die Öffentlichkeit wo und am besten auch wie zu unterrichten hat?  Das mag für die Nachfolger des auch unter den Nazis ungestört arbeitenden Blattes aus der Amsterdamer Strasse in trauter Zweisamkeit als „Pressefreiheit“ gelten – aber wie passt das wohl zur Aussage von Frau Reker, daß es zu einer freien Gesellschaft nicht passe, „unliebsame Medien auszugrenzen und zu unterdrücken“ ? Es bleibt nur ein Schluß:

Die freie Gesellschaft ist in Köln ist Hänneschen-Theater

Köln ist keine freie Gesellschaft, wenn man nur dem Kölner StadtAnzeiger der Ehrenbürgerin die Fragen beantwortet, wenn man die Worte von Frau Reker aus 2017 ernst nehmen will. Frau Reker stellt Köln damit nicht nur mit ihrer berüchtigten „Armlänge Abstand“ bundesweit bloß, sondern führt auch mit ihren moralischen und politischen Doppelstandards die Stockpuppen vor.

Wie geht es weiter ?

Natürlich lasse ich mich nicht kaltstellen. Ich habe tagelang vor dem Landgericht Köln gesessen, und mich in einem großen Korruptionsprozess gegen 12 hoch bezahlte Strraf- und Wirtschaftsanwälte (einer davon der erfolglose Metzelder-Verteidiger Dr. Ulrich Sommer) wehren müssen, die mich um jeden Preis als „Kronzeugen“ unglaubwürdig machen wollten. Am Ende wurden alle Beschuldigten auch verurteilt und aus dem Dienst entfernt. Wenn der Präsident einer Bundesoberbehörde am Ende wegen hartnäckiger Ermittler des LKA NRW und dem BKA, die nach der Prüfung meiner Aussagen hinter mir standen, bescheinigt bekommt, daß er dem Gericht zur Leitung einer solchen Behörde ungeeignet erscheine, dann hat das Gewicht, ebenso wie die Aussage der Ermittler, daß sie vor diesem Mut höchsten Respekt gehabt hätten.

Die Unterstützung durch Boris Reitschuster hat mich sehr bestärkt, ja, sogar gerührt. Sein Versprechen, die Pressefreiheit auch für andere zu verteidigen, waren keine leeren Worte wie die von Frau Reker – das war ein „Ein Mann, ein Wort“, trotz Überarbeitung, trotz Reise, trotz Stress in der BPK. Auch das Vorgehen der Stadt Köln unter Frau Reker gegen mich bestätigt meine Tätigkeit – und genügend „Informationen unter der Hand“ zeigen mir, daß dieser Kurs nicht von allen vermeintlichen Freunden von Frau Reker mitgetragen wird.

Im Moment fehlt mir noch das Geld für eine Feststellungsklage, die klären wird, daß die Stadt ihre presserechtlichen Pflichten nicht erfüllt. Da ich einen solchen Klagegrund aber mit jeder neuen abgelehnten Anfrage jederzeit erneut aufbauen kann, drängen mich auch keine Fristen und ich habe noch ein paar „Pfeile im Köcher“. Und dann ist da natürlich noch der Weg der Gastartikel auf anderen Medien.

Die Oper ist erst zu Ende, wenn die dicke Frau gesungen hat (mj)


Update 16.06.2021:

Ich hatte im April die Stadt Leverkusen nach dem Einsatz des Abgeordneten Karl Lauterbach im dortigen Impfzentrum befragt. Die Fragen waren der dortigen Pressestelle wohl ebenso unangenehm wie dem Kölner Presseamt, jedenfalls begründete man auffallend wortgleich wie die Kölner Kollegen. Dagegen legte ich Beschwerde ein und mein Anwalt fertigte einen ausführlichen Schriftsatz.

Am 11.06 stellte die Stadt Leverkusen nun nach zwei Monaten den presserechtlichen Auskunftsanspruch von about.koeln fest und wies ihre Pressesprecherin an, künftig Anfragen von about.koeln zu beantworten. Leverkusen zeigt dabei, wie die Instanzen in einer Stadt funktionieren müssen: keine Freundschaftsdienste, sondern Rechtmäßigkeit. In Leverkusen funktioniert die Selbstkontrolle der Verwaltung offenbar noch, in Köln klügeln sich die Dezernate immer noch frei von Recht und Ordnung durch den Behördenalltag. Wundert einen Kölner nicht wirklich.
Der letzte Satz meines obigen Artikels gilt weiter (mj)

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In der Wahner Heide wurden im 1. Weltkrieg verschiedene Giftgase erprobt. Noch heute könnten dort Giftgasblindgänger im Boden liegen.